Die künftigen Erklärungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die derzeitigen Erklärungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung ersetzen werden, nehmen Gestalt an.

Neben der Annahme des Richtlinienvorschlags durch das Europäische Parlament am 10. November und der für den 28. November 2022 erwarteten Verabschiedung des Textes durch den Rat der Europäischen Union wurden auch Fortschritte bei den künftigen Indikatoren erzielt.

Eine der wesentlichen Änderungen in der neuen Richtlinie sind neue gemeinsame Berichtsstandards auf europäischer Ebene. Am 15. November billigte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die erste Reihe von "ESRS" (EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards), auch wenn es noch Änderungen im Wortlaut der Texte geben kann. Der nächste Schritt wird die Vorlage bei der Europäischen Kommission sein.

Diese neuen Standards und Indikatoren zielen darauf ab, die Berichterstattung zu standardisieren und der Möglichkeit der Berichterstattung nach nationalen, EU- oder internationalen Rahmenwerken wie GRI, SDGs, UN Global Compact und anderen ein Ende zu setzen.

Es gibt 12 Dokumente, die in verschiedene Bereiche unterteilt sind, wie folgt:

Allgemeine Aspekte:

  • ESRS 1 Allgemeine Anforderungen
  • ESRS 2 Allgemeiner Inhalt

Umwelt (E):

  • ESRS E1 Klimawandel
  • ESRS E2 Verschmutzung
  • ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
  • ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
  • ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Governance (G):

  • ESRS G1 Geschäftsgebaren

Soziales (S):

  • ESRS S1 Eigene Arbeitskräfte
  • ESRS S2 Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette
  • ESRS S3 Betroffene Gemeinden
  • ESRS S4 Verbraucher und Nutzer

In naher Zukunft werden ESRS-Indikatoren für insgesamt 40 spezifische Sektoren erwartet. Derzeit wird die Diskussion in Arbeitsgruppen für die folgenden Bereiche geführt:

  • Textilien, Accessoires, Schuhe, Schmuck
  • Essen und Trinken
  • Landwirtschaft und Viehzucht
  • Öl und Gas

Andere Arbeitsgruppen wurden bereits früher ins Leben gerufen, so z. B. für die Bereiche Straßenverkehr, Kraftfahrzeuge, Energieerzeugung und -versorgung sowie Fischerei, die als erste sektorale Indikatoren fertiggestellt werden sollen.

Außerdem wird erwartet, dass die neuen allgemeinen ESRS-Indikatoren ab 2024 zum Einsatz kommen werden. Apambu wird versuchen, unsere Kunden bei der Vorbereitung und Anpassung ihrer Berichterstattung an die neuen Anforderungen während dieses Zeitraums zu unterstützen.